AGB

Vermietung von Stihl Motorsense FS100

  1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Motorsense und endet mit der Rückgabe in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand. Wird die Mietsache nicht in diesem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters sofort mit der Instandsetzung / Reinigung auf Kosten des Mieters zu beginnen.
  1. Das Mietgerät und deren Zubehör befinden sich bei Mietbeginn in einem betriebssicheren Zustand, ohne dass vom Vermieter besondere Eigenschaften des Mietgegenstandes zugesichert werden. Der Mieter hat etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz zu prüfen und sofort zu reklamieren.
  1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Sicherheits- und Wartungsvorschriften sind einzuhalten und zu beachten.
  1. Die Weitergabe an Dritte oder Untervermietung ist nicht gestattet.
  1. Die Mietzinsberechnung erfolgt zu der jeweils gültigen Mietpreisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. anteiliger Versicherungsprämie. Alle Kosten für Transport, Montage, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung u. ä. sind in der Miete nicht enthalten und werden besonders verrechnet. Die Mietberechnung erfolgt als Tagesmiete pro angefangenen Tag. Es darf nur das zur Verfügung gestellte Benzingemisch (1:50) verwendet werden!
    Miete, Benzingemisch und Kaution sind im Voraus zu entrichten. Schäden an Scheiben und Gehäuseteilen (Beulen, Abschrammungen u. ä.) werden dem Mieter berechnet. Mietgegenstände sind durch den Mieter gegen Diebstahl zu sichern.
  1. Der Vermieter ist bei unsachgemäßem Gebrauch, Überlassung der Mietsache an Dritte und Nichtzahlung rückständiger Miete innerhalb von 24 Stunden nach Mahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen und abzutransportieren. Der Mieter verzichtet auf sein Widerspruchsrecht als Besitzer.
  2. Der Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche ausdrücklich durch den Vermieter anerkannt wurden!
  1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen!
  1. Bei Ausfall des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Es kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Sofern der Mieter Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Forchheim vereinbart.
  1.  Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.