AGB
Vermietung von Stihl Motorsense FS100
- Die
Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Motorsense und endet mit der Rückgabe in
ordnungsgemäßem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand. Wird die Mietsache
nicht in diesem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters sofort mit der Instandsetzung /
Reinigung auf Kosten des Mieters zu beginnen.
- Das
Mietgerät und deren Zubehör befinden sich bei Mietbeginn in einem
betriebssicheren Zustand, ohne dass vom Vermieter besondere Eigenschaften des
Mietgegenstandes zugesichert werden. Der Mieter hat etwaige Mängel oder
Unvollständigkeiten vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz zu prüfen und sofort zu
reklamieren.
- Der
Einsatz des Mietgegenstandes ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig.
Sicherheits- und Wartungsvorschriften sind einzuhalten und zu beachten.
- Die
Weitergabe an Dritte oder Untervermietung ist nicht gestattet.
- Die
Mietzinsberechnung erfolgt zu der jeweils gültigen Mietpreisliste zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. anteiliger Versicherungsprämie. Alle
Kosten für Transport, Montage, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung u. ä.
sind in der Miete nicht enthalten und werden besonders verrechnet. Die
Mietberechnung erfolgt als Tagesmiete pro angefangenen Tag. Es darf nur das
zur Verfügung gestellte Benzingemisch (1:50) verwendet werden!
Miete, Benzingemisch und Kaution sind im Voraus zu
entrichten. Schäden an Scheiben und Gehäuseteilen (Beulen, Abschrammungen u.
ä.) werden dem Mieter berechnet. Mietgegenstände sind durch den Mieter gegen
Diebstahl zu sichern.
- Der
Vermieter ist bei unsachgemäßem Gebrauch, Überlassung der Mietsache an Dritte
und Nichtzahlung rückständiger Miete innerhalb von 24 Stunden nach Mahnung zur
fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt,
den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen und
abzutransportieren. Der Mieter verzichtet auf sein Widerspruchsrecht als
Besitzer.
- Der
Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn
Gegenansprüche ausdrücklich durch den Vermieter anerkannt wurden!
- Der
Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten
oder einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen!
- Bei
Ausfall des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Vermieter sofort zu
benachrichtigen. Es kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Sofern
der Mieter Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Forchheim
vereinbart.
- Sollte
eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.